Die Bestattung außerhalb des üblichen Rahmens, z. B. in einem schönen Wald, gewinnt an Bedeutung.
Der zum Landesforst Schleswig-Holstein gehörende umfangreiche Glücksburger Wald bietet sich aufgrund seiner reizvollen Lage geradezu für einen „Ruheforst“ an. Trotz des Schutzes als FFH-Gebiet fand sich ein an der Flensburger Förde gelegener Waldbestand, der gute Voraussetzungen für dieses Vorhaben mitbrachte. In einem umfangreichen Planungsverfahren wurde von den beteiligten Planern, Gutachtern und Behörden festgelegt, unter welchen Bedingungen die Nutzung als Ruheforst für diesen ökologisch wertvollen Wald verträglich ist.